Externer Verkehrsleiter für Ihr Transportunternehmen
Ohne Verkehrsleiter keine EU-Lizenz. Ich übernehme die Verkehrsleitung für Ihren Güterkraftverkehr und behalte Lenkzeiten, Fahrerkarten und Prüftermine lückenlos im Blick, damit Sie bei jeder Kontrolle sauber dastehen.
Sitz in Berlin. Für Transportunternehmen mit Lkw über 3,5 t und für Transporter ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr, in Berlin und nach Absprache auch darüber hinaus.
Leistungen als externer Verkehrsleiter
Als benannter Verkehrsleiter bin ich dafür verantwortlich, dass Ihr Transportunternehmen die Vorschriften im Güterkraftverkehr einhält. Das heißt konkret:
Verkehrsleiter gegenüber der Behörde
- Benennung als externer Verkehrsleiter nach Art. 4 VO (EG) 1071/2009 und Meldung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
- Unterstützung bei Antrag, Erweiterung oder Erneuerung Ihrer Erlaubnis oder EU-Lizenz
- Ansprechpartner bei Anfragen, Straßenkontrollen und Betriebsprüfungen durch BALM und Polizei
Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten
- Auswertung der Lenk- und Ruhezeiten, Verstöße bespreche ich direkt mit Fahrern und Disposition
- Tachograf-Auslesung: Download der Fahrerkarten spätestens alle 28 Tage und des Massenspeichers alle 90 Tage, sicher archiviert
- Regelmäßige Führerscheinkontrolle und Überwachung der Gültigkeit von Fahrerkarten
- Fristenüberwachung für HU, SP und UVV-Prüfung, bevor Termine fällig werden
Dokumentation und Fahrerunterweisung
- Fahrerunterweisungen mit schriftlichem Nachweis
- Monatlicher Bericht zum Stand Ihres Betriebs
- Vollständige Unterlagen, wenn eine Betriebsprüfung ansteht
Wann braucht ein Transportunternehmen einen Verkehrsleiter?
Jedes Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr, das eine Erlaubnis oder EU-Lizenz braucht, muss einen Verkehrsleiter mit Fachkundenachweis benennen. Das betrifft vor allem diese Fälle:
Lkw über 3,5 t
Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse befördert, braucht eine Erlaubnis oder EU-Lizenz und dafür einen fachkundigen Verkehrsleiter.
Transporter ab 2,5 t
Seit dem 21. Mai 2022 gilt die Lizenzpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr.
Keine Fachkunde im Betrieb
Hat niemand im Unternehmen den Fachkundenachweis, kann ein externer Verkehrsleiter per Vertrag benannt werden.
Ein externer Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen maximal 50 Fahrzeugen leiten. Deshalb betreue ich nur eine begrenzte Zahl an Betrieben.
Externen Verkehrsleiter beauftragen: so läuft es
- 1
Erstgespräch
Wir sprechen über Fuhrpark, Fahrer und Ihren aktuellen Stand. Unverbindlich.
- 2
Bestandsaufnahme
Ich sichte Tachodaten, Fristen und Unterlagen und zeige Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.
- 3
Vertrag und Benennung
Wir schließen den Verkehrsleitervertrag, und ich werde bei der Genehmigungsbehörde als Verkehrsleiter gemeldet.
- 4
Laufende Betreuung
Ich überwache, dokumentiere und melde mich, sobald etwas ansteht.
Ihr Verkehrsleiter
Ich arbeite nicht mit Textbausteinen, sondern mit den Daten Ihres Fuhrparks. Die Auswertung läuft über gängige Telematiksysteme wie Fleetboard oder Webfleet, Fristen und Nachweise führe ich in einem eigenen Dokumentationssystem. So sehen Sie jederzeit, wo Ihr Betrieb steht.
Von Berlin aus betreue ich vor allem kleinere und mittlere Transportunternehmen im Fernverkehr, die eine verlässliche Verkehrsleitung brauchen, ohne dafür eine eigene Stelle zu schaffen.
Julian Wodzinski
Fachkundenachweis Güterkraftverkehr (IHK) nach Art. 8 VO (EG) 1071/2009
Häufige Fragen zum externen Verkehrsleiter
Was kostet ein externer Verkehrsleiter?
Sie zahlen eine monatliche Pauschale, die sich nach der Zahl Ihrer Fahrzeuge und Fahrer richtet. Nach dem Erstgespräch bekommen Sie ein festes Angebot, ohne versteckte Zusatzkosten.
Wie viele Unternehmen darf ein externer Verkehrsleiter betreuen?
Nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1071/2009 höchstens vier Unternehmen mit zusammen maximal 50 Fahrzeugen. Deshalb nehme ich nur wenige Betriebe an und habe für jeden ausreichend Zeit.
Was ist der Unterschied zwischen internem und externem Verkehrsleiter?
Ein interner Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder ein Angestellter mit Fachkundenachweis. Ein externer Verkehrsleiter wird per Vertrag benannt, wenn im Betrieb niemand die Fachkunde hat. Die Pflichten sind dieselben: Er muss die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft leiten.
Brauche ich einen Verkehrsleiter für Transporter bis 3,5 t?
Im rein innerdeutschen Verkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 t in der Regel nicht. Seit dem 21. Mai 2022 brauchen Sie aber für grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 t eine EU-Lizenz und damit auch einen Verkehrsleiter.
Muss der Verkehrsleiter vor Ort sein?
Die Leitung muss tatsächlich und dauerhaft ausgeübt werden. Vieles läuft digital über Telematik und Fernauslesung der Tachografen, dazu kommen regelmäßige Termine in Ihrem Betrieb.
Mit welcher Telematik arbeiten Sie?
Mit Fleetboard, Webfleet und anderen gängigen Systemen. Wenn Sie noch keine Fernauslesung nutzen, helfe ich bei der Einrichtung.
Unser Verkehrsleiter fällt aus. Was jetzt?
Die Genehmigungsbehörde setzt in diesem Fall eine Frist, innerhalb der ein neuer Verkehrsleiter benannt werden muss. Melden Sie sich möglichst früh, dann klären wir schnell, ob ich die Verkehrsleitung übernehmen kann.
Was passiert bei schweren Verstößen?
Schwerwiegende Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten oder andere Vorschriften können die Zuverlässigkeit von Unternehmen und Verkehrsleiter gefährden und im Extremfall zum Entzug der EU-Lizenz führen. Deshalb werte ich regelmäßig aus und greife ein, bevor sich Verstöße häufen.
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Erzählen Sie mir kurz, wie groß Ihr Fuhrpark ist und ob bereits eine Erlaubnis oder EU-Lizenz besteht. Ich melde mich innerhalb einer Woche.
Lieber direkt per E-Mail?
wodzinski@verkehrsleitung.net